Gesetze / Verordnung über die Zuständigkeit der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung für die Registrierung der Vermehrungsverträge für Saatgut in Drittländern

BEFZustV 1979

§ 2

Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.

§ 1