Gesetze / Verordnung über die Zuständigkeit der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung für die Registrierung der Vermehrungsverträge für Saatgut in Drittländern
BEFZustV 1979§ 2
Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.
Gesetze / Verordnung über die Zuständigkeit der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung für die Registrierung der Vermehrungsverträge für Saatgut in Drittländern
BEFZustV 1979Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.