Gesetze / Erste Verordnung zur Durchführung des Bundesentschädigungsgesetzes

BEGDV 1

§ 4 Witwer

Der Anspruch des Witwers auf Rente besteht auch dann, wenn der Unterhalt von der verfolgten Ehefrau überwiegend bestritten wurde.

§ 3 § 5