Gesetze / Zweite Verordnung zu Artikel V des Zweiten Gesetzes zur Änderung des Bundesentschädigungsgesetzes
BEGSchlGArt5V 2§ 4
Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.
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BEGSchlGArt5V 2Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.