Gesetze / Verordnung über das Nachweisverfahren zur Begrenzung elektromagnetischer Felder

BEMFV

§ 1 Zweck und Anwendungsbereich

Diese Verordnung regelt das Nachweisverfahren zur Gewährleistung des Schutzes von Personen in den durch den Betrieb von ortsfesten Funkanlagen entstehenden elektromagnetischen Feldern.

§ 2