Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Gesetz zu dem Staatsvertrag vom 23. März 2006 zwischen dem Land Berlin und dem Land Brandenburg über die Bergbehörde und energieaufsichtliche Zuständigkeiten

BERGBEHOERDE_G

§ 1

Dem am 17. März 2006 vom Land Brandenburg unterzeichneten Staatsvertrag zwischen dem Land Berlin und dem Land Brandenburg über die Bergbehörde und energieaufsichtliche Zuständigkeiten wird zugestimmt. Der Staatsvertrag wird nachfolgend veröffentlicht.

§ 2