Gesetze / BFSG · BGBl I 2021, 2970

Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/882 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen

40 Normen · ausgefertigt 16.07.2021 · Änderungen

  1. Inhaltsübersicht
  2. Abschnitt 1 · Zweck, Anwendungsbereich, Begriffsbestimmungen
  3. § 1 Zweck und Anwendungsbereich
  4. § 2 Begriffsbestimmungen
  5. Abschnitt 2 · Anforderungen an die Barrierefreiheit
  6. § 3 Barrierefreiheit, Verordnungsermächtigung
  7. § 4 Konformitätsvermutung auf der Grundlage harmonisierter Normen
  8. § 5 Konformitätsvermutung auf der Grundlage technischer Spezifikationen
  9. § 5a Barrierefreiheit gemäß anderen Rechtsakten der Europäischen Union
  10. § 5b Harmonisierte Normen und technische Spezifikationen für andere Rechtsakte der Europäischen Union
  11. Abschnitt 3 · Pflichten der Wirtschaftsakteure
  12. § 6 Pflichten des Herstellers
  13. § 7 Besondere Kennzeichnungs- und Informationspflichten des Herstellers
  14. § 8 Bevollmächtigter des Herstellers
  15. § 9 Allgemeine Pflichten des Einführers
  16. § 10 Besondere Kennzeichnungs- und Informationspflichten des Einführers
  17. § 11 Pflichten des Händlers
  18. § 12 Einführer oder Händler als Hersteller
  19. § 13 Angabe der Wirtschaftsakteure, Verordnungsermächtigung
  20. § 14 Pflichten des Dienstleistungserbringers
  21. § 15 Beratungsangebot der Bundesfachstelle für Barrierefreiheit
  22. Abschnitt 4 · Grundlegende Veränderungen von Produkten oder Dienstleistungen und unverhältnismäßige Belastungen für die Wirtschaftsakteure
  23. § 16 Grundlegende Veränderungen
  24. § 17 Unverhältnismäßige Belastungen, Verordnungsermächtigung
  25. Abschnitt 5 · CE-Kennzeichnung
  26. § 18 EU-Konformitätserklärung für Produkte
  27. § 19 CE-Kennzeichnung
  28. Abschnitt 6 · Marktüberwachung von Produkten
  29. § 20 Aufgaben der Marktüberwachungsbehörden
  30. § 21 Marktüberwachungsmaßnahmen
  31. § 22 Maßnahmen der Marktüberwachung bei Produkten, die die Barrierefreiheitsanforderungen nicht erfüllen
  32. § 23 Maßnahmen bei formaler Nichtkonformität von Produkten
  33. § 24 Pflichten der Marktüberwachungsbehörde und der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin bei Nichtkonformität von Produkten, die sich nicht auf das deutsche Hoheitsgebiet beschränken
  34. § 25 Unterstützungsverpflichtung
  35. § 26 Pflichten der Marktüberwachungsbehörde bei Maßnahmen anderer Mitgliedstaaten, bei Produkten, die gegen Barrierefreiheitsanforderungen verstoßen
  36. § 27 Aufgaben der zentralen Verbindungsstelle
  37. Abschnitt 7 · Marktüberwachung von Dienstleistungen
  38. § 28 Marktüberwachung von Dienstleistungen
  39. § 29 Maßnahmen der Marktüberwachung bei Dienstleistungen, die die Barrierefreiheitsanforderungen nicht erfüllen
  40. § 30 Maßnahmen bei formaler Nichtkonformität von Dienstleistungen
  41. § 31 Veröffentlichung von Informationen
  42. Abschnitt 8 · Verwaltungsverfahren, Rechtsbehelfe, Schlichtung
  43. § 32 Rechte von Verbrauchern, anerkannten Verbänden und qualifizierten Einrichtungen im Verwaltungsverfahren
  44. § 33 Rechtsbehelfe
  45. § 34 Schlichtung
  46. Abschnitt 9 · Auskunftspflichten der Wirtschaftsakteure
  47. § 35 Auskunftspflichten der Wirtschaftsakteure
  48. Abschnitt 10 · Berichterstattung, Bußgeldvorschriften und Übergangsbestimmungen
  49. § 36 Berichterstattung an die Europäische Kommission
  50. § 37 Bußgeldvorschriften
  51. § 38 Übergangsbestimmungen
  52. Anlage 1 (zu § 28) Überwachung von Dienstleistungen
  53. Anlage 2 (zu den §§ 6, 9, 18 und 19) Konformitätsbewertungsverfahren für Produkte
  54. Anlage 3 (zu den §§ 14 und 28) Informationen über Dienstleistungen, die den Barrierefreiheitsanforderungen entsprechen
  55. Anlage 4 (zu den §§ 17, 21 und 28) Kriterien für die Beurteilung der unverhältnismäßigen Belastung