Gesetze / BFSG · BGBl I 2021, 2970
Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/882 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen
40 Normen · ausgefertigt 16.07.2021 · Änderungen
- Inhaltsübersicht
- Abschnitt 1 · Zweck, Anwendungsbereich, Begriffsbestimmungen
- § 1 Zweck und Anwendungsbereich
- § 2 Begriffsbestimmungen
- Abschnitt 2 · Anforderungen an die Barrierefreiheit
- § 3 Barrierefreiheit, Verordnungsermächtigung
- § 4 Konformitätsvermutung auf der Grundlage harmonisierter Normen
- § 5 Konformitätsvermutung auf der Grundlage technischer Spezifikationen
- § 5a Barrierefreiheit gemäß anderen Rechtsakten der Europäischen Union
- § 5b Harmonisierte Normen und technische Spezifikationen für andere Rechtsakte der Europäischen Union
- Abschnitt 3 · Pflichten der Wirtschaftsakteure
- § 6 Pflichten des Herstellers
- § 7 Besondere Kennzeichnungs- und Informationspflichten des Herstellers
- § 8 Bevollmächtigter des Herstellers
- § 9 Allgemeine Pflichten des Einführers
- § 10 Besondere Kennzeichnungs- und Informationspflichten des Einführers
- § 11 Pflichten des Händlers
- § 12 Einführer oder Händler als Hersteller
- § 13 Angabe der Wirtschaftsakteure, Verordnungsermächtigung
- § 14 Pflichten des Dienstleistungserbringers
- § 15 Beratungsangebot der Bundesfachstelle für Barrierefreiheit
- Abschnitt 4 · Grundlegende Veränderungen von Produkten oder Dienstleistungen und unverhältnismäßige Belastungen für die Wirtschaftsakteure
- § 16 Grundlegende Veränderungen
- § 17 Unverhältnismäßige Belastungen, Verordnungsermächtigung
- Abschnitt 5 · CE-Kennzeichnung
- § 18 EU-Konformitätserklärung für Produkte
- § 19 CE-Kennzeichnung
- Abschnitt 6 · Marktüberwachung von Produkten
- § 20 Aufgaben der Marktüberwachungsbehörden
- § 21 Marktüberwachungsmaßnahmen
- § 22 Maßnahmen der Marktüberwachung bei Produkten, die die Barrierefreiheitsanforderungen nicht erfüllen
- § 23 Maßnahmen bei formaler Nichtkonformität von Produkten
- § 24 Pflichten der Marktüberwachungsbehörde und der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin bei Nichtkonformität von Produkten, die sich nicht auf das deutsche Hoheitsgebiet beschränken
- § 25 Unterstützungsverpflichtung
- § 26 Pflichten der Marktüberwachungsbehörde bei Maßnahmen anderer Mitgliedstaaten, bei Produkten, die gegen Barrierefreiheitsanforderungen verstoßen
- § 27 Aufgaben der zentralen Verbindungsstelle
- Abschnitt 7 · Marktüberwachung von Dienstleistungen
- § 28 Marktüberwachung von Dienstleistungen
- § 29 Maßnahmen der Marktüberwachung bei Dienstleistungen, die die Barrierefreiheitsanforderungen nicht erfüllen
- § 30 Maßnahmen bei formaler Nichtkonformität von Dienstleistungen
- § 31 Veröffentlichung von Informationen
- Abschnitt 8 · Verwaltungsverfahren, Rechtsbehelfe, Schlichtung
- § 32 Rechte von Verbrauchern, anerkannten Verbänden und qualifizierten Einrichtungen im Verwaltungsverfahren
- § 33 Rechtsbehelfe
- § 34 Schlichtung
- Abschnitt 9 · Auskunftspflichten der Wirtschaftsakteure
- § 35 Auskunftspflichten der Wirtschaftsakteure
- Abschnitt 10 · Berichterstattung, Bußgeldvorschriften und Übergangsbestimmungen
- § 36 Berichterstattung an die Europäische Kommission
- § 37 Bußgeldvorschriften
- § 38 Übergangsbestimmungen
- Anlage 1 (zu § 28) Überwachung von Dienstleistungen
- Anlage 2 (zu den §§ 6, 9, 18 und 19) Konformitätsbewertungsverfahren für Produkte
- Anlage 3 (zu den §§ 14 und 28) Informationen über Dienstleistungen, die den Barrierefreiheitsanforderungen entsprechen
- Anlage 4 (zu den §§ 17, 21 und 28) Kriterien für die Beurteilung der unverhältnismäßigen Belastung