Gesetze / Verordnung zum Barrierefreiheitsstärkungsgesetz

BFSGV

§ 11 Unterstützungsdienste

Wenn Unterstützungsdienste wie Help-Desk, Call-Center, technische Unterstützung, Relaisdienste und Schulungsdienste verfügbar sind, müssen sie Informationen über die Barrierefreiheit und die Kompatibilität des Produkts mit assistiven Technologien mittels barrierefreien Kommunikationsmitteln bereitstellen.

§ 10 § 12