Gesetze / Bürgerliches Gesetzbuch BGB § 1084 Verbrauchbare Sachen Historische Fassung — Stand 10.06.2019 bis 17.08.2024. Zur aktuellen Fassung → Gehört ein Inhaberpapier oder ein Orderpapier, das mit Blankoindossament versehen ist, nach § 92 zu den verbrauchbaren Sachen, so bewendet es bei den Vorschriften des § 1067.