Gesetze / Bürgerliches Gesetzbuch BGB § 1781 Untauglichkeit zur Vormundschaft Historische Fassung — Stand 10.06.2019 bis 01.01.2023. Zur aktuellen Fassung → Zum Vormund soll nicht bestellt werden: 1.wer minderjährig ist,2.derjenige, für den ein Betreuer bestellt ist.