Gesetze / Bürgerliches Gesetzbuch BGB § 1790 Bestellung unter Vorbehalt Historische Fassung — Stand 10.06.2019 bis 01.01.2023. Zur aktuellen Fassung → Bei der Bestellung des Vormunds kann die Entlassung für den Fall vorbehalten werden, dass ein bestimmtes Ereignis eintritt oder nicht eintritt.