Gesetze / Bürgerliches Gesetzbuch BGB § 1882 Wegfall der Voraussetzungen Historische Fassung — Stand 10.06.2019 bis 01.01.2023. Zur aktuellen Fassung → Die Vormundschaft endigt mit dem Wegfall der in § 1773 für die Begründung der Vormundschaft bestimmten Voraussetzungen.