Gesetze / Bürgerliches Gesetzbuch BGB § 2263 Nichtigkeit eines Eröffnungsverbots Historische Fassung — Stand 10.06.2019 bis 17.08.2024. Zur aktuellen Fassung → Eine Anordnung des Erblassers, durch die er verbietet, das Testament alsbald nach seinem Tod zu eröffnen, ist nichtig.