Gesetze / Bekanntmachung betreffend Ausführungsbestimmungen zu den §§ 980, 981, 983 des Bürgerlichen Gesetzbuchs
BGBABest 1898Eingangsformel
Auf Grund der §§ 982, 983 des Bürgerlichen Gesetzbuchs hat der Bundesrat folgende
Vorschriften über die in Fundsachen usw. von Reichsbehörden und Reichsanstalten zu erlassenden Bekanntmachungen
beschlossen: