Gesetze / Anordnung zur Übertragung der Zuständigkeit für den Erlass von Widerspruchsbescheiden sowie der Vertretung bei Klagen von Richterinnen und Richtern sowie Beamtinnen und Beamten des Bundesgerichtshofs in Angelegenheiten der Besoldung

BGHWidVertrAnO

§ 4 Inkrafttreten

Diese Anordnung tritt am Tag nach der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt in Kraft.

§ 3