Gesetze / Verordnung zur Festsetzung des Ausgleichs für die Erfüllung bahnpolizeilicher Aufgaben der Bundespolizei
BGSAAusglV§ 2
Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.
Gesetze / Verordnung zur Festsetzung des Ausgleichs für die Erfüllung bahnpolizeilicher Aufgaben der Bundespolizei
BGSAAusglVDiese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.