Gesetze / Anordnung über die Ernennung und Entlassung der Angehörigen der Grenzschutzreserve

BGSResErnAnO

II.

Für besondere Fälle behalte ich mir die Ernennung und Entlassung der in Abschnitt I Genannten vor.
Diese Anordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft.