Gesetze / Anordnung des Bundespräsidenten über die Ernennung und Entlassung der Grenzschutzoffiziere der Reserve
BGSResOffBPräsErnAnOArt 2
Die zur Durchführung dieser Anordnung erforderlichen Bestimmungen erläßt der Bundesminister des Innern.
Gesetze / Anordnung des Bundespräsidenten über die Ernennung und Entlassung der Grenzschutzoffiziere der Reserve
BGSResOffBPräsErnAnODie zur Durchführung dieser Anordnung erforderlichen Bestimmungen erläßt der Bundesminister des Innern.