Gesetze / Bundesgleichstellungsgesetz BGleiG 2015 § 2 Geltungsbereich Historische Fassung — Stand 10.06.2019 bis 10.09.2021. Zur aktuellen Fassung → Dieses Gesetz gilt für die Dienststellen nach § 3 Nummer 5. Unternehmen nach § 3 Nummer 9 sollen auf die entsprechende Anwendung dieses Gesetzes hinwirken.