Gesetze / Behindertengleichstellungsschlichtungsverordnung

BGleiSV

§ 10 Verfahrensdauer

Die Schlichtungsstelle wirkt auf eine zügige Durchführung des Verfahrens hin. Ein Schlichtungsvorschlag soll in der Regel innerhalb von drei Monaten nach Antragseingang unterbreitet werden.

§ 9 § 11