Gesetze / Behindertengleichstellungsschlichtungsverordnung
BGleiSV§ 10 Verfahrensdauer
Die Schlichtungsstelle wirkt auf eine zügige Durchführung des Verfahrens hin. Ein Schlichtungsvorschlag soll in der Regel innerhalb von drei Monaten nach Antragseingang unterbreitet werden.