Gesetze / Bundesgremienbesetzungsgesetz
BGremBG 2015§ 1 Ziel des Gesetzes
Ziel des Gesetzes ist die paritätische Vertretung von Frauen und Männern in Gremien, soweit der Bund Mitglieder für diese bestimmen kann.
Gesetze / Bundesgremienbesetzungsgesetz
BGremBG 2015Ziel des Gesetzes ist die paritätische Vertretung von Frauen und Männern in Gremien, soweit der Bund Mitglieder für diese bestimmen kann.