Gesetze / Gesetz über den Verkauf von bundeseigenem Gelände in München zur Errichtung frei finanzierter Wohnungen, die während der Olympischen Spiele 1972 als Olympisches Dorf der Männer benutzt werden sollen
BGruVerkOlympG§ 2
Dieses Gesetz tritt mit dem Tag der Verkündung in Kraft.