Gesetze / Gesetz über den Verkauf von bundeseigenem Gelände in München zur Errichtung frei finanzierter Wohnungen, die während der Olympischen Spiele 1972 als Olympisches Dorf der Männer benutzt werden sollen

BGruVerkOlympG

§ 2

Dieses Gesetz tritt mit dem Tag der Verkündung in Kraft.

§ 1