Gesetze / Verordnung über die Verbrennung und die Mitverbrennung von Abfällen
BImSchV 17 2013Anlage 7 (zu § 13 Absatz 3) Energieeffizienz von Abfallverbrennungsanlagen
(Fundstelle: BGBl. 2024 I Nr. 43, S. 12)
| Mindestanforderungen an Energieeffizienzwerte (in Prozent) | ||||
| Anlage | Feste Siedlungsabfälle und sonstige nicht gefährliche Abfälle sowie gefährliche Holzabfälle | Gefährliche Abfälle mit Ausnahme von gefährlichen Holzabfällen | Klärschlamm | |
| Elektrischer Gesamt- wirkungsgrad (brutto), | Brutto- energieeffizienz | Kesselwirkungsgrad | ||
| Bestehende Anlage | 20 | 72 | 60 | 60 |
| Alle anderen Anlagen | 25 | |||
Erläuterung:
Die Energieeffizienzwerte für die Verbrennung von nicht gefährlichen Abfällen, ausgenommen Klärschlamm, und von gefährlichen Holzabfällen werden wie folgt ausgedrückt:
Elektrischer Bruttowirkungsgrad bei einer Abfallverbrennungsanlage oder einem Teil einer Abfallverbrennungsanlage, die mit einer Kondensationsturbine Strom erzeugt; Bruttoenergieeffizienz bei einer Abfallverbrennungsanlage oder einem Teil einer Abfallverbrennungsanlage, die:
Dies wird wie folgt ausgedrückt:
| Elektrischer Bruttowirkungsgrad | [Abbildung] |
| Bruttoenergieeffizienz | [Abbildung] |
Dabei ist:
| • | Qb: | Wärmeleistung, die vom Kessel erzeugt wird, in MW; |
| • | Qde: | direkt abgegebene Wärmeleistung (als Dampf oder Heißwasser) abzüglich der Wärmeleistung des Rücklaufs, in MW; |
| • | Qhe: | Wärmeleistung, die den Wärmetauschern auf der Primärseite zugeführt wird, in MW; |
| • | Qi: | Wärmeleistung (als Dampf oder Heißwasser), die intern genutzt wird (z. B. zur Abgasaufheizung oder Entnahme vor Entnahmekondensationsturbinen), in MW; |
| • | Qth: | Wärmeeintrag in die thermischen Behandlungseinrichtungen (zum Beispiel Feuerraum) einschließlich der Abfälle und Hilfsbrennstoffe, die kontinuierlich genutzt werden (ausgenommen zum Beispiel für die Anfahrphase), in MWth, ausgedrückt als unterer Heizwert; |
| • | We: | Erzeugte elektrische Leistung in MW. |
Die Energieeffizienzwerte für die Verbrennung von Klärschlamm und gefährlichen Abfällen (ausgenommen gefährliche Holzabfälle) werden als Kesselwirkungsgrad ausgedrückt.