Gesetze / Verordnung über Anlagen zur Feuerbestattung
BImSchV 27§ 1 Anwendungsbereich
Diese Verordnung gilt für die Errichtung, die Beschaffenheit und den Betrieb von Anlagen zur Feuerbestattung.
Gesetze / Verordnung über Anlagen zur Feuerbestattung
BImSchV 27Diese Verordnung gilt für die Errichtung, die Beschaffenheit und den Betrieb von Anlagen zur Feuerbestattung.