Gesetze / Vierunddreißigste Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über die Lärmkartierung)

BImSchV 34

§ 7a Zugänglichkeit der Normen

DIN- und ISO-Normen, auf die in dieser Verordnung verwiesen wird, sind bei der Beuth Verlag GmbH, Berlin, zu beziehen. Die DIN- und ISO-Normen sind bei dem Deutschen Patent- und Markenamt, München, archivmäßig gesichert niedergelegt.

§ 7 § 8