Gesetze / Siebenunddreißigste Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung zur Anrechnung von strombasierten Kraftstoffen und mitverarbeiteten biogenen Rohstoffen auf die Treibhausgasquote und zur Anrechnung auf die Verpflichtung nach Artikel 4 in Verbindung mit Anhang I der Verordnung (EU) 2023/2405)

BImSchV 37 2024

Inhaltsübersicht

Teil 1Allgemeiner Teil
§ 1Anwendungsbereich
§ 2Begriffsbestimmungen
Teil 2Anforderungen an erneuerbare Kraftstoffe nicht biogenen Ursprungs
§ 3Anrechenbarkeit von erneuerbaren Kraftstoffen nicht biogenen Ursprungs
§ 3aAnrechenbarkeit von synthetischen Flugkraftstoffen und erneuerbarem Wasserstoff für die Luftfahrt
§ 3bMindestanteil an erneuerbaren Kraftstoffen nicht biogenen Ursprungs
§ 4Anerkennung von Strom, der über einen Direktanschluss von Stromerzeugungsanlagen bezogen wird
§ 5Anerkennung von Strom aus dem Netz
§ 6Zusätzliche Stromerzeugung
§ 7Zeitliche Korrelation
§ 8Geografische Korrelation
§ 9Anerkennung von Strom aus dem Netz in Sonderfällen
§ 10Treibhausgaseinsparungen
§ 11Mitverarbeitung von erneuerbaren Kraftstoffen nicht biogenen Ursprungs
Teil 3Anforderungen an mitverarbeitete biogene Öle und biogenen Wasserstoff
§ 12Anrechenbarkeit von mitverarbeiteten biogenen Rohstoffen
§ 13Anrechenbarkeit von biogenem Wasserstoff
Teil 4NachweiseAbschnitt 1Allgemeine Bestimmungen
§ 14Anerkannte Nachweise
§ 15Vorlage der Nachweise
Abschnitt 2Nachweise für die Anrechenbarkeit von erneuerbaren Kraftstoffen nicht biogenen Ursprungs
§ 16Ausstellung von Nachweisen
§ 17Inhalt und Form der Nachweise
§ 18Dokumentation der Lieferung in Massenbilanzsystemen
§ 19Anforderungen an Massenbilanzsysteme und Dokumentationspflicht
§ 20Fehlende oder nicht ausreichende Angaben
§ 21Weitere anerkannte Nachweise
§ 22Teilnachweise
§ 23Unwirksamkeit von Nachweisen
Abschnitt 3Zertifikate für Schnittstellen und Lieferanten von erneuerbaren Kraftstoffen nicht
biogenen Ursprungs
§ 24Anerkannte Zertifikate
§ 25Ausstellung von Zertifikaten
§ 26Inhalt der Zertifikate
§ 27Unwirksamkeit von Zertifikaten
§ 28Gültigkeit der Zertifikate
§ 29(weggefallen)
Abschnitt 4ZertifizierungsstellenUnterabschnitt 1Anerkennung von Zertifizierungsstellen
§ 30Anerkannte Zertifizierungsstellen
§ 31Anerkennung von Zertifizierungsstellen
§ 31aDurchführungsbestimmungen zum Akkreditierungsverfahren
§ 32Verfahren zur Anerkennung
§ 33Inhalt der Anerkennung
§ 34Erlöschen der Anerkennung
§ 35Widerruf der Anerkennung
§ 35aRegistrierung ausländischer Zertifizierungsstellen
§ 36(weggefallen)
Unterabschnitt 2Aufgaben von Zertifizierungsstellen
§ 37Führen von Verzeichnissen
§ 38Kontrolle von Schnittstellen und Lieferanten
§ 39Mitteilungen und Berichte über Kontrollen
§ 40Weitere Berichte und Mitteilungen
§ 41Aufbewahrung, Umgang mit Informationen
Unterabschnitt 3Überwachung von Zertifizierungsstellen
§ 42Überwachung und Maßnahmen
Unterabschnitt 4Vorläufige Anerkennung
§ 43(weggefallen)
Teil 5Zentrales Register und elektronische Datenbank
§ 44Register für erneuerbare Kraftstoffe nicht biogenen Ursprungs
§ 45Datenabgleich
Teil 6Datenverarbeitung, Berichtspflichten, behördliches Verfahren
§ 46Auskunftsrecht der zuständigen Behörde
§ 47Evaluierung und Bestandsschutz
§ 48Datenübermittlung
§ 49Zuständigkeiten
§ 50Verfahren vor der zuständigen Behörde
§ 51Muster und Vordrucke
§ 52Informationsaustausch
§ 52aOrdnungswidrigkeiten
§ 53Übergangsvorschrift
§ 54Inkrafttreten, Außerkrafttreten
AnlageAnpassungsfaktoren für die Antriebseffizienz
§ 1