Gesetze / Siebenunddreißigste Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung zur Anrechnung von strombasierten Kraftstoffen und mitverarbeiteten biogenen Ölen auf die Treibhausgasquote)

BImSchV 37

Anlage 2 (zu § 3)Anpassungsfaktoren für die Antriebseffizienz

(Fundstelle: BGBl. I 2017, 1200)


Die Anpassungsfaktoren für die Antriebseffizienz sind:

Vorherrschende UmwandlungstechnologieAnpassungsfaktoren
für die Antriebseffizienz
Verbrennungsmotor1
Wasserstoffzellengestützter Elektroantrieb0,4
§ 13