Gesetze / Siebenunddreißigste Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung zur Anrechnung von strombasierten Kraftstoffen und mitverarbeiteten biogenen Ölen auf die Treibhausgasquote)
BImSchV 37Anlage 2 (zu § 3)Anpassungsfaktoren für die Antriebseffizienz
(Fundstelle: BGBl. I 2017, 1200)
Die Anpassungsfaktoren für die Antriebseffizienz sind:
| Vorherrschende Umwandlungstechnologie | Anpassungsfaktoren für die Antriebseffizienz |
|---|---|
| Verbrennungsmotor | 1 |
| Wasserstoffzellengestützter Elektroantrieb | 0,4 |