Gesetze / Verordnung zur Festlegung weiterer Bestimmungen zur Treibhausgasminderung bei Kraftstoffen

BImSchV 38 2017

Anlage 3 (zu § 5 Absatz 2 und § 11 Absatz 2)Anpassungsfaktoren für die Antriebseffizienz

(Fundstelle: BGBl. I 2017, 3901)


Die Anpassungsfaktoren für die Antriebseffizienz sind:

Vorherrschende UmwandlungstechnologieAnpassungsfaktor
für die Antriebseffizienz
Verbrennungsmotor1
Batteriegestützter Elektroantrieb0,4
Wasserstoffzellengestützter Elektroantrieb0,4
§ 22