Gesetze / Verordnung über Luftqualitätsstandards und Emissionshöchstmengen
BImSchV 39§ 11 Festlegung von Gebieten und Ballungsräumen
Die zuständigen Behörden legen für die gesamte Fläche ihres Landes Gebiete und Ballungsräume fest.
Gesetze / Verordnung über Luftqualitätsstandards und Emissionshöchstmengen
BImSchV 39Die zuständigen Behörden legen für die gesamte Fläche ihres Landes Gebiete und Ballungsräume fest.