Gesetze / Verordnung über Luftqualitätsstandards und Emissionshöchstmengen
BImSchV 39Anlage 7 (zu § 9) Zielwerte und langfristige Ziele für Ozon
(Fundstelle: BGBl. I 2010, 1088 - 1089)
A.
KriterienBei der Aggregation der Daten und der Berechnung der statistischen Parameter sind zur Prüfung der Gültigkeit folgende Kriterien anzuwenden:
| Parameter | Erforderlicher Anteil gültiger Daten |
|---|---|
| Einstundenmittelwerte | 75 % (d. h. 45 Minuten) |
| Achtstundenmittelwerte | 75 % der Werte (d. h. sechs Stunden) |
| Höchster Achtstundenmittelwert pro Tag aus stündlich gleitenden Achtstundenmittelwerten | 75 % der stündlich gleitenden Achtstundenmittelwerte (d. h. 18 Achtstundenmittelwerte pro Tag) |
| AOT40 | 90 % der Einstundenmittelwerte während des zur Berechnung des AOT40-Werts festgelegten Zeitraums |
| Jahresmittelwert | jeweils getrennt: 75 % der Einstundenmittelwerte während des Sommers (April bis September) und 75 % während des Winters (Januar bis März, Oktober bis Dezember) |
| Anzahl Überschreitungen und Höchstwerte je Monat | 90 % der höchsten Achtstundenmittelwerte der Tage (27 verfügbare Tageswerte je Monat) und 90 % der Einstundenmittelwerte zwischen 8.00 und 20.00 Uhr MEZ |
| Anzahl Überschreitungen und Höchstwerte pro Jahr | fünf von sechs Monaten während des Sommerhalbjahres (April bis September) |
B.
Zielwerte
| Ziel | Mittelungszeitraum | Zielwert | Zeitpunkt, zu dem der Zielwert erreicht werden sollte | ||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Schutz der menschlichen Gesundheit | höchster Acht- stundenmittelwert pro Tag | 120 µg/m3 dürfen an höchstens 25 Tagen im Kalenderjahr überschritten werden, gemittelt über drei Jahre2) | 1.1.2010 | ||||
| Schutz der Vegetation | Mai bis Juli | AOT40 (berechnet anhand von Einstundenmittelwerten)
| 1.1.2010 |
C.
Langfristige Ziele
| Ziel | Mittelungszeitraum | Langfristiges Ziel | Zeitpunkt, zu dem der Zielwert erreicht werden sollte | ||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Schutz der menschlichen Gesundheit | höchster Acht- stundenmittelwert pro Tag innerhalb eines Kalenderjahres | 120 µg/m3 | nicht festgelegt | ||||
| Schutz der Vegetation | Mai bis Juli | AOT40 (berechnet anhand von Einstunden- mittelwerten)
| nicht festgelegt |