Gesetze / Verordnung über nationale Verpflichtungen zur Reduktion der Emissionen bestimmter Luftschadstoffe

BImSchV 43

§ 19 Veröffentlichung des nationalen Luftreinhalteprogramms

Das Umweltbundesamt veröffentlicht auf seiner Internetseite das beschlossene nationale Luftreinhalteprogramm und dessen Aktualisierungen.

§ 18 § 20