Gesetze / BImSchV 5 1993 · BGBl I 1993, 1433

Fünfte Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes

13 Normen · ausgefertigt 30.07.1993 · Änderungen

  1. Eingangsformel
  2. Abschnitt 1 · Bestellung von Beauftragten
  3. § 1 Pflicht zur Bestellung
  4. § 2 Mehrere Beauftragte
  5. § 3 Gemeinsamer Beauftragter
  6. § 4 Beauftragter für Konzerne
  7. § 5 Nicht betriebsangehörige Beauftragte
  8. § 6 Ausnahmen
  9. Abschnitt 2 · Fachkunde und Zuverlässigkeit von Beauftragten
  10. § 7 Anforderungen an die Fachkunde
  11. § 8 Voraussetzung der Fachkunde in Einzelfällen
  12. § 9 Anforderungen an die Fortbildung
  13. § 10 Anforderungen an die Zuverlässigkeit
  14. § 10a Nachweise nicht betriebsangehöriger Personen
  15. Abschnitt 3 · Schlußvorschriften
  16. § 11 Übergangsregelung
  17. § 12 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
  18. Schlußformel
  19. Anhang I (zu § 1 Absatz 1)
  20. Anhang II