Gesetze / BKAG 2018 · BGBl I 2017, 1354 (2019 I 400)

Gesetz über das Bundeskriminalamt und die Zusammenarbeit des Bundes und der Länder in kriminalpolizeilichen Angelegenheiten

98 Normen · ausgefertigt 01.06.2017 · Änderungen

  1. Inhaltsübersicht
  2. Abschnitt 1 · Zentrale Einrichtungen zur Zusammenarbeit in kriminalpolizeilichen Angelegenheiten, Aufgaben des Bundeskriminalamtes
  3. § 1 Zentrale Einrichtungen zur Zusammenarbeit in kriminalpolizeilichen Angelegenheiten
  4. § 2 Zentralstelle
  5. § 3 Internationale Zusammenarbeit
  6. § 4 Strafverfolgung
  7. § 5 Abwehr von Gefahren des internationalen Terrorismus
  8. § 6 Schutz von Mitgliedern der Verfassungsorgane und der Leitung des Bundeskriminalamtes
  9. § 7 Zeugenschutz
  10. § 8 Sicherung des Bundeskriminalamtes, behördlicher Eigenschutz
  11. Abschnitt 2 · Allgemeine Befugnisse zur Datenverarbeitung
  12. Unterabschnitt 1 · Datenerhebung
  13. § 9 Allgemeine Datenerhebung durch und Datenübermittlung an das Bundeskriminalamt
  14. § 10 Bestandsdatenauskunft
  15. § 10a Erhebung von Nutzerdaten zur Identifizierung
  16. § 11 Aufzeichnung eingehender Telefonanrufe
  17. Unterabschnitt 2 · Weiterverarbeitung von Daten
  18. § 12 Zweckbindung, Grundsatz der hypothetischen Datenneuerhebung
  19. § 13 Informationssystem des Bundeskriminalamtes
  20. § 14 Kennzeichnung
  21. § 15 Regelung von Zugriffsberechtigungen
  22. § 16 Datenweiterverarbeitung im Informationssystem
  23. § 17 Projektbezogene gemeinsame Dateien
  24. § 18 Daten zu Verurteilten, Beschuldigten, Tatverdächtigen und sonstigen Anlasspersonen
  25. § 19 Daten zu anderen Personen
  26. § 20 Verordnungsermächtigung
  27. § 21 Weiterverarbeitung für die wissenschaftliche Forschung
  28. § 22 Weiterverarbeitung von Daten zur Aus- und Fortbildung, zu statistischen Zwecken und zur Vorgangsverwaltung
  29. § 23 Elektronische Aktenführung
  30. § 24 Speicherung von DNA-Identifizierungsmustern zur Erkennung von DNA-Trugspuren
  31. Unterabschnitt 3 · Datenübermittlung
  32. § 25 Datenübermittlung im innerstaatlichen Bereich
  33. § 26 Datenübermittlung an Mitgliedstaaten der Europäischen Union
  34. § 26a Datenübermittlung an Mitgliedstaaten der Europäischen Union und Schengen-assoziierte Staaten im Anwendungsbereich der Richtlinie (EU) 2023/977
  35. § 27 Datenübermittlung im internationalen Bereich
  36. § 28 Übermittlungsverbote und Verweigerungsgründe
  37. Abschnitt 3 · Zentralstelle
  38. § 29 Polizeilicher Informationsverbund, Verordnungsermächtigung
  39. § 30 Verbundrelevanz
  40. § 30a Besondere Regelungen für die Weiterverarbeitung personenbezogener Daten im polizeilichen Informationsverbund
  41. § 31 Datenschutzrechtliche Verantwortung im polizeilichen Informationsverbund
  42. § 32 Unterrichtung der Zentralstelle
  43. § 33 Ausschreibungen bei der Zusammenarbeit im internationalen Bereich
  44. § 33a Schengener Informationssystem (SIS)
  45. § 33b Auf das SIS zugriffsberechtigte Stellen
  46. Abschnitt 4 · Befugnisse im Rahmen der Strafverfolgung
  47. § 34 Einsatz technischer Mittel zur Eigensicherung
  48. § 35 Unterstützung der Polizeibehörden der Länder bei der Strafverfolgung
  49. § 36 Koordinierung bei der Strafverfolgung
  50. § 37 Amtshandlungen, Unterstützungspflichten der Länder
  51. Abschnitt 5 · Befugnisse zur Abwehr von Gefahren des internationalen Terrorismus
  52. § 38 Allgemeine Befugnisse
  53. § 39 Erhebung personenbezogener Daten
  54. § 40 Bestandsdatenauskunft
  55. § 41 Befragung und Auskunftspflicht
  56. § 42 Identitätsfeststellung und Prüfung von Berechtigungsscheinen
  57. § 43 Erkennungsdienstliche Maßnahmen
  58. § 44 Vorladung
  59. § 45 Besondere Mittel der Datenerhebung
  60. § 46 Besondere Bestimmungen über den Einsatz technischer Mittel in oder aus Wohnungen
  61. § 47 Ausschreibung zur polizeilichen Beobachtung, Ermittlungsanfrage oder gezielten Kontrolle
  62. § 48 Rasterfahndung
  63. § 49 Verdeckter Eingriff in informationstechnische Systeme
  64. § 50 Postbeschlagnahme und Auskunftsverlangen
  65. § 51 Überwachung der Telekommunikation
  66. § 52 Erhebung von Telekommunikationsverkehrsdaten und Nutzungsdaten
  67. § 53 Identifizierung und Lokalisierung von Mobilfunkkarten und -endgeräten
  68. § 54 Platzverweisung
  69. § 55 Aufenthaltsvorgabe und Kontaktverbot
  70. § 56 Elektronische Aufenthaltsüberwachung
  71. § 57 Gewahrsam
  72. § 58 Durchsuchung von Personen
  73. § 59 Durchsuchung von Sachen
  74. § 60 Sicherstellung
  75. § 61 Betreten und Durchsuchen von Wohnungen
  76. § 62 Schutz zeugnisverweigerungsberechtigter Personen
  77. Abschnitt 6 · Befugnisse zum Schutz von Mitgliedern der Verfassungsorgane und der Leitung des Bundeskriminalamtes
  78. § 63 Allgemeine Befugnisse
  79. § 63a Bestandsdatenauskunft
  80. § 64 Besondere Mittel der Datenerhebung
  81. § 65 Ausschreibung zur polizeilichen Beobachtung, Ermittlungsanfrage oder gezielten Kontrolle
  82. Abschnitt 7 · Zeugenschutz
  83. § 66 Befugnisse
  84. § 66a Bestandsdatenauskunft
  85. Abschnitt 8 · Befugnisse zur Sicherung des Bundeskriminalamtes und zum behördlichen Eigenschutz
  86. § 67 Befugnisse zur Sicherung des Bundeskriminalamtes
  87. § 68 Sicherheitsüberprüfung
  88. Abschnitt 9 · Datenschutz und Datensicherheit, Rechte der betroffenen Person
  89. Unterabschnitt 1 · Datenschutzaufsicht
  90. § 69 Aufgaben und Befugnisse der oder des Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
  91. Unterabschnitt 2 · Datenschutzbeauftragte oder Datenschutzbeauftragter
  92. § 70 Benennung der oder des Datenschutzbeauftragten des Bundeskriminalamtes
  93. § 71 Aufgaben der oder des Datenschutzbeauftragten des Bundeskriminalamtes
  94. § 72 Stellung der oder des Datenschutzbeauftragten des Bundeskriminalamtes und Zusammenarbeit mit der oder dem Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
  95. Unterabschnitt 3 · Datenschutzrechtliche Verantwortung für die Tätigkeit der an deutsche Auslandsvertretungen abgeordneten Verbindungsbeamtinnen und Verbindungsbeamten des Bundeskriminalamtes
  96. § 73 Datenschutzrechtliche Verantwortung der Verbindungsbeamtinnen und Verbindungsbeamten des Bundeskriminalamtes
  97. Unterabschnitt 4 · Pflichten des Bundeskriminalamtes
  98. § 74 Benachrichtigung bei verdeckten und eingriffsintensiven Maßnahmen
  99. § 75 Benachrichtigung über die Speicherung personenbezogener Daten von Kindern
  100. § 76 Nachträgliche Benachrichtigung über Ausschreibungen zur polizeilichen Beobachtung im Schengener Informationssystem
  101. § 77 Aussonderungsprüffrist; Mitteilung von Löschungsverpflichtungen
  102. § 78 Berichtigung personenbezogener Daten sowie die Einschränkung der Verarbeitung in Akten sowie Vernichtung von Akten
  103. § 79 Löschung von durch Maßnahmen zur Abwehr von Gefahren des internationalen Terrorismus oder vergleichbaren Maßnahmen erlangten personenbezogenen Daten
  104. § 80 Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten
  105. § 81 Protokollierung
  106. § 82 Protokollierung bei verdeckten und eingriffsintensiven Maßnahmen
  107. § 83 Benachrichtigung der oder des Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit bei Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten
  108. Unterabschnitt 5 · Rechte der betroffenen Person
  109. § 84 Rechte der betroffenen Person
  110. § 85 Ausübung der Betroffenenrechte im polizeilichen Informationsverbund sowie bei projektbezogenen gemeinsamen Dateien
  111. Unterabschnitt 6 · Schadensersatz
  112. § 86 Schadensersatz im polizeilichen Informationsverbund
  113. Abschnitt 10 · Schlussvorschriften
  114. § 87 Strafvorschriften
  115. § 88 Berichtspflicht gegenüber dem Deutschen Bundestag
  116. § 89 Einschränkung von Grundrechten
  117. § 90 Gerichtliche Zuständigkeit, Verfahren
  118. § 91 Übergangsvorschrift