Gesetze / BKAmt-Zuständigkeitsanordnung

BKAmtZustAnO

§ 1 Ernennung und Entlassung

Die Befugnis zur Ernennung und Entlassung der Beamtinnen und Beamten bis zur Besoldungsgruppe A 14 für den Geschäftsbereich des Bundesnachrichtendiensts wird der Präsidentin oder dem Präsidenten des Bundesnachrichtendienstes widerruflich übertragen.

§ 2