Gesetze / Besondere Gebührenverordnung der Beschlusskammern Post und Telekommunikation der Bundesnetzagentur BKGebV § 6 Inkrafttreten Historische Fassung — Stand 02.10.2019 bis 01.10.2021. Zur aktuellen Fassung → Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.