Gesetze / BKM-Zuständigkeitsanordnung
BKMZustAnO§ 5 Vorbehaltsklausel
Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien behält sich vor, die Zuständigkeiten und Befugnisse nach den §§ 1 bis 4 im Einzelfall selbst wahrzunehmen.
Gesetze / BKM-Zuständigkeitsanordnung
BKMZustAnODie Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien behält sich vor, die Zuständigkeiten und Befugnisse nach den §§ 1 bis 4 im Einzelfall selbst wahrzunehmen.