Gesetze / Organisationserlaß des Bundeskanzlers
BKOrgErl 1984II.
Dem Staatssekretär beim Bundeskanzler und Beauftragten für die Nachrichtendienste ist der Bundesnachrichtendienst unterstellt.
Gesetze / Organisationserlaß des Bundeskanzlers
BKOrgErl 1984Dem Staatssekretär beim Bundeskanzler und Beauftragten für die Nachrichtendienste ist der Bundesnachrichtendienst unterstellt.