Gesetze / Organisationserlaß des Bundeskanzlers
BKOrgErl 1989I.
Der Bundesnachrichtendienst wird dem Chef des Bundeskanzleramtes unterstellt. Dessen Vertreter ist ein Staatssekretär oder ein Abteilungsleiter im Bundeskanzleramt.
Gesetze / Organisationserlaß des Bundeskanzlers
BKOrgErl 1989Der Bundesnachrichtendienst wird dem Chef des Bundeskanzleramtes unterstellt. Dessen Vertreter ist ein Staatssekretär oder ein Abteilungsleiter im Bundeskanzleramt.