Gesetze / Organisationserlaß des Bundeskanzlers
BKOrgErl 1991-01IV.
Die Einzelheiten des Überganges werden zwischen den beteiligten Bundesministern geregelt und dem Chef des Bundeskanzleramtes mitgeteilt.
Gesetze / Organisationserlaß des Bundeskanzlers
BKOrgErl 1991-01Die Einzelheiten des Überganges werden zwischen den beteiligten Bundesministern geregelt und dem Chef des Bundeskanzleramtes mitgeteilt.