Gesetze / Organisationserlaß des Bundeskanzlers
BKOrgErl 1991-04II.
Rechtsvorschriften auf diesem Zuständigkeitsgebiet werden im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Gesundheit erlassen.
Gesetze / Organisationserlaß des Bundeskanzlers
BKOrgErl 1991-04Rechtsvorschriften auf diesem Zuständigkeitsgebiet werden im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Gesundheit erlassen.