Gesetze / Organisationserlaß des Bundeskanzlers
BKOrgErl 1991-04III.
Die Einzelheiten des Übergangs werden zwischen den beteiligten Bundesministern geregelt und dem Chef des Bundeskanzleramtes mitgeteilt.
Gesetze / Organisationserlaß des Bundeskanzlers
BKOrgErl 1991-04Die Einzelheiten des Übergangs werden zwischen den beteiligten Bundesministern geregelt und dem Chef des Bundeskanzleramtes mitgeteilt.