Gesetze / Organisationserlaß des Bundeskanzlers
BKOrgErl 1991V.
Über die Übertragung der Zuständigkeiten ergeht gesonderter Erlaß.
Gesetze / Organisationserlaß des Bundeskanzlers
BKOrgErl 1991Über die Übertragung der Zuständigkeiten ergeht gesonderter Erlaß.