Gesetze / Organisationserlass des Bundeskanzlers
BKOrgErl 2002VIII.
Die Einzelheiten des Übergangs werden zwischen den beteiligten Mitgliedern der Bundesregierung in Abstimmung mit dem Chef des Bundeskanzleramtes geregelt.
Gesetze / Organisationserlass des Bundeskanzlers
BKOrgErl 2002Die Einzelheiten des Übergangs werden zwischen den beteiligten Mitgliedern der Bundesregierung in Abstimmung mit dem Chef des Bundeskanzleramtes geregelt.