Gesetze / Organisationserlass der Bundeskanzlerin
BKOrgErl 2005V.
Die Einzelheiten des Übergangs werden zwischen den beteiligten Mitgliedern der Bundesregierung geregelt und dem Chef des Bundeskanzleramtes mitgeteilt.
Gesetze / Organisationserlass der Bundeskanzlerin
BKOrgErl 2005Die Einzelheiten des Übergangs werden zwischen den beteiligten Mitgliedern der Bundesregierung geregelt und dem Chef des Bundeskanzleramtes mitgeteilt.