Gesetze / Organisationserlass der Bundeskanzlerin
BKOrgErl 2009II.
Die Einzelheiten des Übergangs werden zwischen den beteiligten Mitgliedern der Bundesregierung geregelt und dem Chef des Bundeskanzleramtes mitgeteilt.
Gesetze / Organisationserlass der Bundeskanzlerin
BKOrgErl 2009Die Einzelheiten des Übergangs werden zwischen den beteiligten Mitgliedern der Bundesregierung geregelt und dem Chef des Bundeskanzleramtes mitgeteilt.