Gesetze / Organisationserlass der Bundeskanzlerin

BKOrgErl 2013

V.

Dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit werden aus dem Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur die Zuständigkeiten für

1.
Bauwesen, Bauwirtschaft und Bundesbauten;
2.
Stadtentwicklung, Wohnen, Ländliche Infrastruktur und öffentliches Baurecht übertragen.

Die Zuständigkeitsübertragung schließt deren europäische und internationale Bezüge sowie die Grundsatz- und Planungsangelegenheiten ein.