Gesetze / Organisationserlass der Bundeskanzlerin
BKOrgErl 2013VI.
Die Einzelheiten des Übergangs werden zwischen den beteiligten Mitgliedern der Bundesregierung geregelt und dem Chef des Bundeskanzleramtes mitgeteilt.
Gesetze / Organisationserlass der Bundeskanzlerin
BKOrgErl 2013Die Einzelheiten des Übergangs werden zwischen den beteiligten Mitgliedern der Bundesregierung geregelt und dem Chef des Bundeskanzleramtes mitgeteilt.