Gesetze / Organisationserlass des Bundeskanzlers

BKOrgErl 2021

III.

Dem Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz wird übertragen

1.
aus dem Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr die Zuständigkeit für Games;
2.
aus dem Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz die Zuständigkeit für Klimaschutz einschließlich deren europäische und internationale Bezüge mit Ausnahme der internationalen Klimapolitik.