Gesetze / Organisationserlass des Bundeskanzlers
BKOrgErl 2025XIII.
Das Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung erhält ferner die Zuständigkeit für einen Zustimmungsvorbehalt für alle wesentlichen IT-Ausgaben der unmittelbaren Bundesverwaltung mit Ausnahme des Geschäftsbereichs des Bundesministeriums der Verteidigung und der Sicherheits- und Polizeiaufgaben im Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern, des Bundesnachrichtendienstes sowie der Steuerverwaltung im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Finanzen; das Nähere zum Zustimmungsvorbehalt regelt eine Vereinbarung.