Gesetze / Organisationserlass des Bundeskanzlers
BKOrgErl 2025XVII.
Dem Geschäftsbereich des Bundeskanzleramtes werden übertragen
1.
aus dem Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern die Zuständigkeiten für Sportpolitik sowie für das Themenfeld Ehrenamt;
2.
aus dem Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend die Zuständigkeit für die Engagementpolitik.
Diese Zuständigkeiten werden von einer Staatsministerin beim Bundeskanzler wahrgenommen.