Gesetze / Organisationserlass des Bundeskanzlers

BKOrgErl 2025

XVII.

Dem Geschäftsbereich des Bundeskanzleramtes werden übertragen

1.
aus dem Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern die Zuständigkeiten für Sportpolitik sowie für das Themenfeld Ehrenamt;
2.
aus dem Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend die Zuständigkeit für die Engagementpolitik.

Diese Zuständigkeiten werden von einer Staatsministerin beim Bundeskanzler wahrgenommen.