Gesetze / Bekanntmachung des Organisationserlasses des Bundeskanzlers
BKOrgErl1997BekIII.
Die Einzelheiten des Überganges werden zwischen den beteiligten Bundesministern geregelt und dem Chef des Bundeskanzleramtes mitgeteilt.
Gesetze / Bekanntmachung des Organisationserlasses des Bundeskanzlers
BKOrgErl1997BekDie Einzelheiten des Überganges werden zwischen den beteiligten Bundesministern geregelt und dem Chef des Bundeskanzleramtes mitgeteilt.